Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die EUROCOMP-Geschäftsbedingungen

Damit Sie wissen, zu welchen Bedingungen Verträge zwischen Ihnen und uns zustande kommen, geben wir Ihnen hier eine Übersicht über das Kleingedruckte. Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen, damit es nachher keine bösen Überraschungen gibt.

Grundsätzlich liegen jedem mit uns abgeschlossenen Vertrag die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften und Gesetze zugrunde. Ergänzend dazu gelten folgende Geschäftsbedingungen:

1. Geltung und Anerkennung

Diese Bedingungen sind für alle Verträge und sonstigen geschäftlichen Beziehungen mit unseren Kunden rechtsverbindlich. Einkaufsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Zu anderen Bedingungen als den unseren kommt der Vertrag nicht zustande. Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Preise

Es werden stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet. Soweit in Angeboten, Katalogen und Preislisten nichts anderes vermerkt ist, handelt es sich um Preise inklusive Mehrwertsteuer.

Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen zu der bestätigten Zeit. Sie gelten nicht für Nachbestellungen.

3. Lieferung

Die Lieferung erfolgt entsprechend den Angaben auf unseren Preislisten.

4. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat.

5. Zahlung

Rechnungen sind zahlbar bei Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware. Skonto wird nur nach vorheriger Vereinbarung gewährt. Ein Skontoverlangen auf Bestellformularen des Kunden gilt grundsätzlich nicht als vereinbart.

Bestehen mehrere Forderungen gegen den Kunden, bestimmen wir die Verrechnung eingehender Zahlungen. Zurückhaltung von Zahlungen ist immer, auch im Gewährleistungsfall, unzulässig. Der Kunde hat kein Aufrechnungs- und kein Zurückbehaltungsrecht.

6. Gewährleistung

Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung.

Der Käufer verpflichtet sich, die Lizenzbestimmungen (Nutzungsbedingungen) für Software genau zu beachten. Er haftet insoweit auch für seine Mitarbeiter und Bediensteten.

Bei Verstößen gegen die Lizenzbestimmungen gilt automatisch eine Konventionalstrafe in Höhe des zwanzigfachen des Überlassungspreises der Software als vereinbart. Die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

Bei Softwarelieferungen übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die Software fehlerfrei bzw. für einen bestimmten Zweck geeignet ist. Für Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus der Anwendung der Software ergeben, ist jeglicher Schadenersatz ausgeschlossen. Die Lauffähigkeit der Software nach Registrierung wird nur für das Computersystem gewährleistet, auf dem der erste Einsatz erfolgte. Eine Gewähr für die Lauffähigkeit auf anderen Computersystemen oder nach Änderungen an Soft- oder Hardware (insbesondere, aber nicht ausschließlich, Neuinstallierung von Betriebssystemen) kann auf Grund der Komplexität der Umgebung nicht gegeben werden.

Eine Gewährleistung oder ein Rückgaberecht für den Fall, dass fremde Lieferanten oder Anbieter ihr Angebot oder den Umfang ihrer Lieferungen oder Leistungen ändern, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch und insbesondere für Fremdleistungen, die im Zusammenhang mit einem unserer Produkte genutzt werden können.

7. Rücksendungen

Erfolgen Rücksendungen unfrei und/oder ohne unser vorher ausdrücklich erklärtes Einverständnis, können wir die Annahme verweigern. Vor einer Rücksendung muss eine Autorisierung von EUROCOMP eingeholt werden. Die Rücksendung erfolgt – soweit zulässig – auf Kosten und Gefahr des Rücksenders.

8. Sonstige Bestimmungen

Im Allgemeinen ist der Einsatz unserer Software auf ein Computersystem beschränkt. Ausnahmen davon werden in der jeweiligen Produktbeschreibung erwähnt. Für die Freischaltung von Software wird normalerweise ein Lizenzschlüssel benötigt. Sollte aus irgend einem Grund eine Neuberechung eines Lizenzschlüssel notwendig werden, behalten wir uns ausdrücklich vor, diese Dienstleistung gegen Honorar zu erbringen. Dies gilt insbesondere – aber nicht ausschließlich – dann, wenn die Auslieferung des ersten Lizenzschlüssels bereits mehr als 6 Monate zurückliegt.

Ergänzend zu diesen Geschäftsbedingungen gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie (grüne ZVEI-Bedingungen) (PDF, 25 KB) sowie die Ergänzungsklausel Erweiterter Eigentumsvorbehalt (PDF, 13 KB), soweit anwendbar. Die kostenlose Acrobat Reader-Software zum Lesen dieser Dateien erhalten Sie hier.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand hinsichtlich aller Leistungen, Ansprüche und Verpflichtungen ist ausschließlich der Sitz von EUROCOMP.